|
Über uns Forum Unser Forum ist registrierten Nutzern vorbehalten. Suche
DCF-Wiki
QR-Code
|
AntragDer Antrag ist die von der Regierung eingebrachte Streitfrage der Debatte. Es gibt das vorgegebene Thema wieder und präzisiert diese soweit, dass ein hypothetisches Parlament darüber mit ja oder nein abstimmen könnte. Einerseits ist es so realistisch zu halten dass es sich verteidigen lässt und nicht ins Lächerliche gezogen wird. Beispiel: Erhöht die MWSt. auf 70%. Andererseits soll es dem Gegner fairerweise Angriffspunkte liefern und sich nicht vor dem Konflikt verstecken.Beispiel: Senkt die MWSt. um 0,1%. Um dem Gegner die Zeit zu geben die Antragskritik auf den konkreten Antrag abzustimmen, soll dieser in den ersten zwei Redeminuten formuliert werden. Ein Antrag soll die klassischen "W-Fragen" beantworten: Was, Wie, Wer, Wann, Wo, Warum. Beispiel
Das Thema sei "Vernichtung religiöser Schriften bestrafen". "(STATUS QUO)Bei Protesten und in Propagandavideos werden des öfteren Bibel, Korane und ähnliches Verbrannt.(Problemdruck)Der derzeitige Straftatbestand der Volksverhetzung setzt zu hohe Hürden an eine Bestrafung. Mit etwas Kreativität lässt sich eine Strafe von den Tätern umgehen und so den Schutzzweck aushöhlen. Dies wollen wir ändern, denn streng religiöse Menschen sehen eine Verpflichtung, solche Szenen mit Gewalt zu vergelten. Dadurch werden nationale Integrations- und internationale Friedensbewegungen unnötig torpediert. Besonders in unserer angespannten Zeit müssen wir hiergegen vorgehen. (WAS)Dieses Haus beantragt, die Vernichtung schutzwürdiger religiöser Schriften unter Strafe zu stellen.(Definition) Religiöse Schriften sind Bildnisse, Schriftstücke und Druckerzeugnisse der anerkannten Weltreligionen. Schutzwürdig sind diese Schriften, wenn die jeweilige Religion ihnen besondere Bedeutung zuerkennt.(Beispiel)Bibel- oder Koranverbrennungen würden beispielsweise unter diesen Verbot fallen. (SANKTION)Als Strafmaß erscheinen uns Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren angemessen, (Begründung) da wir uns insofern an dem Strafmaß der Volksverhetzung orientieren. (WANN UND WO)Der Straftatbestand soll zum 01.01 nächsten Jahres bundesweit in Kraft treten.(Wer) Mit dem Vollzug beauftragt sind die üblichen Organe der Strafrechtspflege. (WARUM JETZT=Problemdruck vertiefen)Die Geschehnisse der vergangenen Monate zeigen deutlich, welches destruktive Potential öffentliche Bücherverbrennungen in der Gesellschaft haben. Dies muss nun endlich unterbunden werden. Schon Heine wusste, dass dort, wo man Bücher verbrennt, man am Ende auch Menschen verbrennt. (AUSNAHMEN)Nicht von der Strafe betroffen sind Ausnahmsweise jene Vernichtungen religiöser Schriften, die keinen Schmähung der betroffenen Religionsgemeinschaft darstellen. (Beispiel) So zum Beispiel die nicht öffentliche Entsorgung alter, nicht länger benötigter Schriftstücke. Wer also seinen Keller ausmistet, kommt dafür auch nicht in den Knast.
(GLIEDERUNG)
(ARGUMENTATION)Unser Antrag eignet sich hierfür in besonderer Weise, da …"1) 1)
Zsolt Szilagyi 2010/09/10
|