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    Antragskritik

    Die Antragskritik ist die erste Rede der (eröffnenden) Opposition. Sie erwidert den Antrag und legt dessen Schwachpunkte offen.

    Nach der Methodik des Verfassers1) lassen sich 5 Bereiche unterscheiden:

    1. Nichtbeantwortung der W-Fragen

    Gewichtung: ##
    Wurde eines der W-Fragen nicht beantwortet, so lässt sich dies gleich zu Beginn benennen. Dabei ist jedoch auf die die Relevanz zu achten:

    • Wann? Gesetze treten im Zweifel am Tage nach ihrer Verkündung in kraft.
    • Wo? Anträge gelten im Zweifel in der Bundesrepublik.
    • Wer? Strafgesetze werden z.B. von den Strafpflegeorganen vollzogen.
    • Was, Wie und Warum hingegen müssen von dem Antragsteller beantwortet werden. Hier offen gebliebene Fragen sind mit Nachdruck anzuprangern.

    Um eine sinnvolle Gegenposition aufbauen zu können, sind die Punkte meist von dem Redner selbst zu ergänzen. "Die Regierung vergas zwar … zu klären. Man darf wohl annehmen, dass … gemeint war". Hier sollte man sich tatsächlich am vermutlichem Regierungswillen orientieren, um nicht ein "Das wurde so nie gesagt" zu kassieren.

    2. Zweifel am Grundproblem

    Gewichtung: #
    Jeder Antrag soll einem Problem abhelfen. Gelingt der Nachweis, dass das von der Regierung behauptete Problem nicht besteht, ist der Antrag hinfällig.
    Bsp: "Die Regierung möchte Unternehmen verpflichten, Ausbildungsplätze anzubieten. Tatsächlich konnten aber vergangenes Jahr 50.000 freie Plätze nicht besetzt werden."
    Hierbei ist jedoch Zurückhaltung geboten, da das Grundproblem größtenteils vom Thema vorgegeben wird, wofür wiederum die Regierung 'nichts kann'.

    3. Zweifel an der Eignung der Lösung

    Gewichtung: ###
    Die von der Regierung vorgeschlagene Lösung muss geeignet sein, das Grundproblem zu beheben. Hier geht es lediglich darum, ob das Problem tatsächlich vermindert oder behoben wird. So ist das niederbrennen eines Häuserblockes durchaus geeignet, um ein Ungezieferproblem zu lösen. Das Auferlegen eines Verbotes zur Ungezieferhaltung hingegen nicht.
    Ist die Lösung der Regierung geeignet, sollte dieser Punkt übergangen werden, andernfalls bildet es einen Schwerpunkt der Antragskritik.

    4. Zweifel an der Erforderlichkeit der Lösung

    Gewichtung: ###
    Erforderlich ist, so weit die Juristen, die mildeste zur Verfügung stehende Lösung. Es geht an dieser Stelle also darum darzulegen, dass die Ziele mit einem weniger drastischen Methode ebenfalls erreichbar gewesen wären.
    Anstatt Diskotheken bundesweit zwecks Lärmschutz zu verbieten, genügt es bsp. diese nur in Wohngebieten zu verbieten.

    Da es grundsätzlich nicht Aufgabe der Opposition ist, einen Gegenantrag zu stellen, ist hier Feingefühl gefordert: Die Opposition sollte hier mehrere eigene Lösungen benennen, die alle deutlich weniger belastend sind als der Antrag. Möglich ist eine Formulierung wie:
    "Die Regierung möchte Wintersport verbieten, um der Unfallgefahr zu begegnen. Dabei übersieht sie jedoch eine Reihe weniger belastender Möglichkeiten: Eine Helmpflicht, ein Alkoholausschankverbot auf Berghütten, die bauliche Entschärfung von Streckeneinmündungen, Mindestalter auf schweren Strecken oder verpflichtende 'Ski-Führerscheine' wären nur ein einige der Möglichkeiten, die Unfallzahlen zu senken ohne den Wintersport vollständig verbieten zu müssen."

    5. Zweifel an der Angemessenheit der Lösung

    Gewichtung: #####

    Angemessen 2) ist ein Antrag dann, wenn die Vorteile die Nachteile überwiegen. Als Nachteil kommen vor allem Eingriffe in Grundrechte in Betracht. 3)
    Hier erfolgt der Übergang von der reinen mechanischen Antragskritik in die eigenen freie Argumentation. Die von der Regierung beschworenen Vorteile werden gegen die zu betonenden Nachteile abgewogen; Es wird festgestellt, dass die Vorteile die erheblichen Nachteile aus politischer, sozialer, wirtschaftlicher oder moralischer Hinsicht nicht kompensieren können.
    Am Ende der Redezeit fällt dieser entscheidende Punkt oftmals kurz aus. Sinnvollerweise wird dann auf den Nachredner verwiesen und die Rede mit einer Zusammenfassung der abgehandelten Punkte geschlossen.

    1) Zsolt_Szilagyi 2010/09/10
    2) Hier wird bewusst von der juristischen Definition abgewichen, da es sich um eine politische Betrachtung handelt und der Regierung kein schützenswerter Handlungsspielraum einzuräumen ist
    3) BeispielBei der Frage, ob zur Kriminalitätsbekämpfung die Videoüberwachung von Wohnräumen zugelassen werden soll, ist vor allem das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung gegen das Interesse der Allgemeinheit an der Verteidigung der Rechtsordnung abzuwägen.
    /home/www/web476/html/uploads/dokuwiki/pages/antragskritik.txt · Zuletzt geändert: 2011/02/18 15:01
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